1. Vertragspartner 

Vertragspartner ist die PEBIT GmbH (im Folgenden „PEBIT“ genannt), Gasterweg 37, 8730 Uznach (Firmennummer CHE-450.430.758, MWST-Nummer 450.430.758) und der Kunde, der nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. 

 

2. Geltungsbereich der Bedingungen 

a. PEBIT erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, soweit nicht einzelvertraglich anders geregelt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen der PEBIT verbindlich. Die Bedingungen gelten als anerkannt spätestens bei Auftragserteilung. Eigene Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, diese Bedingungen werden von der PEBIT ausdrücklich schriftlich anerkannt. 

b. Sämtliche Erklärungen zu oder im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch bezüglich des Schriftformerfordernisses. Die Mitarbeiter der PEBIT sind nicht befugt, mündliche Nebenabsprachen zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Bedingungen hinausgehen.  

c. PEBIT ist jederzeit berechtigt, diese“ Allgemeinen Bedingungen“ einschließlich aller Anlagen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Kraft treten soll, so wird diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist PEBIT berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderte Bedingung in Kraft treten soll. 

 

3. Verträge und Angebote 

a. Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung durch das jeweilige Unternehmen oder durch einen Vertrag von PEBIT zustande, spätestens jedoch, wenn die PEBIT mit der Auftragsdurchführung beginnt. Dies ist auch dann der Fall, wenn die PEBIT vor einer Einigung über alle Punkte einer Beauftragung, in Kenntnis des Kunden mit der Durchführung des Auftrags beginnt, ohne dass der Kunde dem unverzüglich widersprochen hat. 

b. Alle Angebote der PEBIT sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. 

 

4. Leistungen der PEBIT 

a. Die PEBIT erbringt Beratungs- und Mentoring-, Interimsmanagement-, Training- und Schulungs- und sonstige Dienstleistungen in den Bereichen Projektmanagement und Engineering. Grundlage der Leistungen ist der Stand der Technik. Der vertraglich geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Vertrags. 

b. PEBIT behält sich das Recht vor, die zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen zu erweitern, zu verändern oder zu verbessern sowie die Schwerpunktsetzung anzupassen (nachfolgend „Leistungsanpassung“ genannt), sofern die zwischen den Parteien vereinbarten Entgelte (exklusive Steuern) nicht um mehr als 10 % überschritten werden. Die PEBIT ist zu einer Leistungsanpassung insbesondere dann berechtigt, wenn eine solche auf Umständen gründet, die die PEBIT nicht beeinflussen kann (z. B. Änderungen im Verantwortungsbereich von Dritten, Änderungen der gesetzlichen Vorschriften oder Veränderungen der Marktbedingungen). Die PEBIT trifft hierbei ihre Entscheidungen nach eigenem Ermessen, jedoch unter Beachtung der berechtigten Kundeninteressen und wird versuchen, mit dem Kunden nach Möglichkeit ein Einvernehmen zu erwirken. Die PEBIT wird Kunden stets unverzüglich und rechtzeitig über die erforderlichen Anpassungen in Kenntnis setzen. 

c. Der Kunde hat das Recht der Änderung zu widersprechen. Sollte der Kunde dieses Recht ausüben, treten die Parteien binnen zehn (10) Werktagen (Werktag: Montag bis Freitag) in Verhandlungen über eine Anpassung der Entgelte ein. Sollten die Parteien sich nicht binnen zwanzig (20) Werktagen nach Eintritt in die Verhandlungen über eine Entgeltanpassung einigen, kann die PEBIT den Vertrag mit einer Frist von zehn (10) Werktagen nach dem Tag, an dem eine der Parteien das Scheitern der Verhandlungen erklärt hat, außerordentlich kündigen. Die Kündigung ist binnen fünf (5) Werktagen nach dem Scheitern der Verhandlungen zu erklären. Zur Einhaltung der Erklärungsfrist ist es ausreichend, wenn vorab eine Kopie der Kündigungserklärung in elektronischer Form zugeht. 

d. Die Leistungen der PEBIT erfolgen ausschließlich als Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden in dessen alleiniger Verantwortung. Die PEBIT übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis oder einen bestimmten Erfolg.  

e. Die PEBIT ist berechtigt, die Leistungen durch Unterbeauftragung an Dritte zu erbringen (Subunternehmer). Die PEBIT haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln. 

f. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander in folgender Reihenfolge: 

     – der Vertrag 

     – diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der am Tag der Auftragserteilung gültigen Fassung 

 

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 

a. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und kostenlos für die PEBIT erbracht werden. 

b. Der Kunde gewährt den Mitarbeitern der PEBIT bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u. a., dass der Kunde: 

     –  unterstützend zur Verfügung steht; 

     – sich zugunsten der Mitarbeiter*innen der PEBIT verpflichtet, dass seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen; 

     –  den Mitarbeiter*innen der PEBIT rechtzeitig die für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen zur Verfügung stellt; 

     – den Mitarbeiter*innen der PEBIT, ausreichende und zweckentsprechende Arbeitsräume einschließlich Arbeitsmittel zur Verfügung stellt,
soweit die Mitarbeiter*innen zur Vertragserfüllung im Betrieb des Kunden sein müssen. 

c. Datenträger und Dateien, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei, insbesondere frei von Schadprogrammen (z.B. „Viren“) sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde der PEBIT alle aus der Benutzung dieser Datenträger bzw. Dateien entstehende Schäden und stellt die PEBIT von allen Ansprüchen Dritter frei. 

d. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstandenen Schäden und Aufwendungen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen. 

e. Die PEBIT und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der urheberrechtlich geschützten Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus datenschutzrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Leistung verbunden sind. Der Kunde unterrichtet die PEBIT unverzüglich schriftlich, falls Dritte die Verletzung ihrer Rechte gegen ihn geltend machen. Der Kunde wird die von Dritten behauptete Rechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung entweder der PEBIT überlassen oder nur im Einvernehmen mit der PEBIT führen. 

f. Der Kunde hat Mängelrügen mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome schriftlich, und soweit möglich, unter Übergabe anzufertigender schriftlicher Aufzeichnungen, Hardcopy oder sonstiger die Mängel veranschaulichender Unterlagen zu melden. 

g. Der Kunde garantiert im Sinne eines selbständigen Garantieversprechens, über sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung notwendigen Rechte in vollem Umfang zu verfügen und an die PEBIT in dem erforderlichen Umfang übertragen bzw. ihr sie einräumen zu können, ohne dass dadurch Rechte Dritter verletzt werden. 

Dabei garantiert der Kunde insbesondere, dass er über alle erforderlichen Rechte des Geistigen Eigentums (z. B. Urheberrechte, gewerblichen Schutzrechte) an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt und zur Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung in dem für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Umfang befugt ist. 

Der Kunde trägt die ausschließliche Verantwortung für die Richtigkeit seiner Inhalte und ist allein für mögliche Rechtsverletzungen haftbar. Der Kunde garantiert, dass seine gelieferten Inhalte und deren Nutzung durch die PEBIT sowie eingesetzte Links auf weiteren Seiten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde garantiert, dass er keine Inhalte übermittelt, deren Bewerbung oder Vertrieb gegen gesetzliche Verbote (z. B. Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Recht, Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz, Waffengesetz), die guten Sitten oder Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte) verstoßen. Überdies übermittelt der Kunde keine Inhalte, die kriegsverherrlichend sind, offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden, stellt Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, nicht in einer die Menschenwürde verletzenden Weise dar und gibt ein tatsächliches Geschehen nicht wieder, ohne das ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung vorliegt, die in sonstiger Weise die Menschenwürde verletzen oder die nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen sowie unterlässt sämtliche Eingaben, die Viren, Schadsoftware oder ähnliche Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen. 

Einen Verstoß hiergegen beseitigt der Kunde unverzüglich, ersetzt einen der PEBIT aus dem Verstoß entstandenen Schaden und stellt sie von allen aufgrund des Verstoßes geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei und erstattet die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang. Für den Fall eines aufgrund des Verstoßes des Kunden gegen die PEBIT geführten Rechtsstreits tritt der Kunde auf Verlangen der PEBIT dem Streit von Seiten der PEBIT bei. Im Falle eines Verstoßes erhält die PEBIT das Recht, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen. 

 

6. Vergütung und Fälligkeit 

a. Der Kunde stimmt zu, dass Ihm Rechnungen auch elektronisch übermittelt werden können. Dabei können wir für die Rechnungstellung einen Vertreter oder Boten einsetzen. Die Rechnung wird an die allgemein bekannt gegebene Adresse bzw. elektronische Adresse versandt, sofern die Parteien nichts anderes bestimmt haben. 

b. Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben. 

c. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Ist ein Zahlungstermin nicht vereinbart, so richtet sich der Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften. 

d. Wird die Vergütung nach Aufwand berechnet, so werden dieser die bei Vertragsschluss, insbesondere in der Leistungsbeschreibung/Entgelte vereinbarten Entgelte der PEBIT zugrunde gelegt, soweit nichts anderes vereinbart ist. In diesem Fall dokumentiert die PEBIT die Art und Dauer der Tätigkeiten und fügt diese der Rechnung als Anlage bei. 

e. Zusätzlich zur Vergütung berechnet die PEBIT entstandene Reisekosten monatlich nachträglich, wenn nichts Gegenteiliges im Angebot / in der Leistungsvereinbarung vereinbart wurde. Vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung werden Reisekosten und Spesen (Fahrtkosten inkl. Parkkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand, Reisenebenkosten etc.) mittels Reisekostenabrechnung weiterberechnet. Mietfahrzeuge werden zu verkehrsüblichen Preisen angemietet. Fahrten, die mit einem firmeneigenen PKW durchgeführt werden, werden gemäss Angebot abgerechnet. Im Schadenfall, welcher nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, wird die anfallende Selbstbeteiligung an den Kunden weiterberechnet. Wenn Kundenprojekte Flüge oder Hotelübernachtungen voraussetzen, wird dies im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt. Bis zu einer Flugdauer von vier Stunden wird in der Economy-Class gebucht, darüber hinaus in der Business- Class; Bahnfahrten werden in Höhe der ersten Klasse der SBB abgerechnet. Reisezeiten werden nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. 

 

7. Verzug 

a. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die PEBIT berechtigt, den Zugang zu den Leistunden zu verhindern. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu entrichten. 

b. Bei Zahlungsverzug ist die PEBIT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank zu berechnen, es sei denn, die PEBIT kann einen höheren Verzugsschaden nachweisen. 

c. Die PEBIT behält sich das Recht vor, nach vorheriger, einmaliger Mahnung mit Ankündigung dieser Maßnahme, die Forderungen an Inkassounternehmen oder ähnliche Einrichtungen zu veräußern. Die für diese Maßnahmen anfallenden Kosten trägt der Kunde. 

 

8.Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht 

Gegen Ansprüche der PEBIT kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur auf Grund von Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu. 

 

9. Eigentumsvorbehalt 

PEBIT behält sich das Eigentum an Dokumenten und einzuräumende Rechten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Zuvor sind die Rechte stets nur vorläufig und durch PEBIT frei widerruflich eingeräumt. 

 

10.Beschränkung der Haftung der PEBIT und ihrer Erfüllungsgehilfen 

a. Die PEBIT haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 

     -für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; 

     -für die Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit; 

     -nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; 

     -bei Übernahme einer Garantie. 

b. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die PEBIT – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall begrenzt auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden. 

c. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. 

d. Soweit im Vertrag ein Haftungshöchstbetrag vereinbart ist, findet dieser neben den vorgenannten Haftungsbeschränkungen Anwendung. 

e. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der PEBIT. 

f. Vorbehaltlich etwaiger kürzerer gesetzlicher Fristen müssen jegliche vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche gegen die Auftragnehmer, die auf einem Mangel beruhen, innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung geltend gemacht werden. 

 

11. Geheimhaltung & Datenschutz 

a. Die PEBIT darf personenbezogene Daten des Kunden in maschinenlesbarer Form erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten für die Begründung, die inhaltliche Ausgestaltung oder die Änderung der Vertragsverhältnisse erforderlich sind. Dabei werden die personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Datenschutzanforderungen verarbeitet. 

b. Die Vertragspartner sind einander zeitlich unbeschränkt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen. 

c. Die Geheimhaltungsflicht besteht nicht für Intonationen oder Daten, die allgemein bekannt waren. 

d. Die PEBIT ist berechtigt, vertrauliche Informationen an Subunternehmer weiterzugeben, wenn diese zu entsprechender Geheimhaltung verpflichtet worden sind. 

 

12. Schlussbestimmungen 

a. Sollten sich nach Abschluss des Vertrages die allgemeinen wirtschaftlichen oder technischen Verhältnisse oder die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Vereinbarungen des Vertrages beruhen, so wesentlich ändern, dass einer der Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages unter den vereinbarten Bedingungen nicht zugemutet werden kann, kann jede Vertragspartei eine entsprechende Änderung des Vertrages verlangen. 

b. PEBIT kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen. 

c. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der PEBIT auf einen Dritten übertragen. Bei der Verweigerung der schriftlichen Zustimmung der PEBIT steht dem Kunden kein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. 

d. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bedingung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende zu ersetzen. 

e. Mit Änderung dieser AGB gilt die jeweils aktuellere Form für alle neuen und bestehenden Verträge. Bestandskunden sind über die Änderung zu informieren. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, so hat er dies binnen 14 Tagen in Schriftform mitzuteilen. PEBIT entscheidet dann, ob der Kunde weiter nach alter AGB behandelt wird, oder ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt bekommt. 

f. Für den zwischen dem Kunden und der PEBIT geschlossenen Vertrag und dessen Durchführung gilt alleinig das Recht der Schweiz unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts einschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (sog. UN-Kaufrecht). 

g. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Uznach. 

 

13. Inkrafttreten 

Diese AGB’s treten per 01. Januar 2024 in Kraft und ersetzen alle bisherigen AGB’s.